Die Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine neue Form einer Versicherung, welche bei Verlust von bestimmten körperlichen Fähigkeiten eine Rente bezahlt.
Die Leistungen:
Diese Leistungen werden dann bezahlt, wenn man nach ärztlicher Bescheinigung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage war oder ist, durch Krankheit, Verletzungen oder Kräfteverfall Dinge des täglichen Lebens auszuführen. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Beeinträchtigung der Sinnesorgane, oder körperliche Beeinträchtigungen wie z. B. Probleme beim Sehen, Hören, Sprechen, Sitzen, Heben oder Stehen.
Die Höhe und der Zeitpunkt der Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung sind in einem
Fähigkeitenkatalog festgesetzt, welcher in zwei Kategorien A und B aufgeteilt ist.
Versicherungsdauer:
Die Leistungen werden in Form einer Rente bis zum Endalter 55, 60, oder 65 bezahlt. Desweiteren besteht eine Option einer Rente auf Lebenszeit im Leistungsfall.
Anpassung:
Um einen Inflationsausgleich zu schaffen, kann eine Erhöhung des Rentenanspruch von jährlich um 3 % vereinbart werden. In diesen Fall zahlt der Versicherte ab Vertragsbeginn eine etwas höhere Prämie welche über die gesamte Laufzeit gleich bleibt.
Karenzzeit:
Um den Beitrag niedrig zu halten, kann der Versicherte mit der Versicherung eine Karenzzeit zwischen sechs bis zwölf Monaten vereinbaren. Die Leistungen der Versicherungen haben über diesen Zeitraum eine aufschiebende Wirkung.
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