Gemäß einer Studie in Zusammenarbeit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und der Universität Duisburg-Essen steigt die Zahl der Menschen über achtzig auf bis zu 10 Millionen, das bedeutet eine Verdreifachung bis Vervierfachung der heutigen Zahl. Damit verbunden ist ein steigender Anteil an Pflegebedürftigen und somit ein steigender Bedarf an Pflegekräften. Pflege ist heute keine Ausnahme, sondern fast schon der Regelfall. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung wird das Pflegerisiko weiter zunehmen, insbesondere für Frauen.
Rund 1,2 Millionen Menschen leiden an Alzheimer (fortschreitende Demenz-Erkrankung des Gehirns, die mit dem Verlust des Verstandes endet). Es wird geschätzt, dass sich die Zahl bis 2050 verdoppeln wird. Bei etwa jedem dritten ist Demenz die Ursache für die Pflegebedürftigkeit. Und solange keine körperlichen Gebrechen vorliegen, ist die Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht erwähnenswert. Ein Pflegeschutz, der auch den Demenzkranken den vollen Leistungsumfang bietet, ist von großer Bedeutung.
Mit der Pflege kommen die Kosten: Die durchschnittliche Pflegezeit liegt bei ca. 5 Jahren. Bei mtl. Kosten in Höhe von ca. 3000 bis 4000 Euro pro Monat für einen Pflegeplatz in Pflegestufe III bleibt eine Eigenbeteiligung in Höhe von durchschnittlich 2000 Euro pro Monat.
Lassen Sie sich beraten, lassen Sie nicht Ihre Kinder für den Pflegeplatz zahlen.
Die private Pflegeversicherung
Decken Sie die Versorgungslücke für Ihre Pflege durch den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.
Die Leistungen der Pflegeversicherungen und die Varianten:
Variante 1.
Das Pflegetagegeld:
Hier wird bei Pflegebedürftigkeit ein Pflegetagegeld bezahlt.
Die Höhe des Tagegeldes wird bei Vertragsbeginn zwischen der Versicherung und dem
Versicherten (der pflegebedürftigen Person) vereinbart.
Variante 2.
Die Pflegerente:
Hier wird bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche dauerhafte Rente bezahlt.
Die Höhe der Rente wird monatlich dauerhaft bezahlt. Die Höhe der Rente wird bei Vertrags-
beginn zwischen der Versicherung und dem Versicherten (der pflegebedürftigen Person)
vereinbart.
Variante 3.
Die Pflegekosten – Versicherung:
Hier werden - in der Regel nach Vorleistung der Pflegepflichtversicherung oder eines anderen Kostenträgers - die Aufwendungen für Pflegeleistungen je nach Versicherung bis zu 100 % übernommen. Wird keine Vorleistung erbracht, erfolgt die Übernahme der Kosten je nach Versicherung z.B. zu 50 %. Den Nachweis über die einzelnen Kostenfaktoren hat die versicherte Person in Form von Belegen zu erbringen.
In allen Leistungsfällen wird von den Versicherungen die Pflegebedürftigkeit der versicherten Person immer wieder neu überprüft. Die Zeiträume hierbei sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.
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Die gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein fester Bestandteil der Krankenversicherungen, unabhängig davon ob die Krankenversicherung auf gesetzlicher oder privater Basis besteht. Die Pflegekassen zahlen hierbei bei Bedürftigkeit des Versicherten das vereinbarte Pflegegeld an das Pflegepersonal oder an die Angehörigen, die den Versicherten pflegen.
Eintritt der Pflegeversicherung:
Die Pflegeversicherung tritt dann in Kraft, wenn der Versicherte aufgrund einer seelischen, körperlichen, geistigen Krankheit oder einer Behinderung außerstande ist, die gewöhnlichen und regelmäßigen Dinge des täglichen Lebens dauerhaft, mindestens aber für sechs Monate, alleine zu verrichten, und hierbei auf Hilfe Dritter angewiesen ist ( Pflegebedürftigkeit !)
Leistungsanspruch:
Ob ein Leistungsanspruch besteht, wird von einem medizinischen Gutachten bestimmt, welches auch die Einstufung in einer der drei verschiedenen Pflegestufen vornimmt.
Die Arten der Leistungen:
Der Leistungsempfänger aus der gesetzlichen Pflegeversicherung kann auswählen zwischen einer hohen Sachleistung für die Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes oder einer geringeren Geldleistung, sofern die Pflege von anderen vertrauten Personen durchgeführt werden.
Die Beitragshöhe:
Die aktuelle Beitragshöhe beträgt 1,7 Prozent des Brutto-Einkommens (Stand: Juli 2007), und wird zur Hälfte vom Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer getragen. In Sachsen: 0,35% die Arbeitgeber, 1,35% die Arbeitnehmer.
Die Höhe der Leistungen:
Das Pflegegeld (Pflege zu Hause durch Angehörige)
Pflegestufe I von 205 € ---> 235 € ab 2012
Pflegestufe II von 410 € ---> 440 € ab 2012
Pflegestufe III von 665 € ---> 700 € ab 2012
Die Pflegesachleistung (Pflege zu Hause durch Pflegedienste)
Pflegestufe I von 384 € ---> 450 € ab 2012
Pflegestufe II von 921 € ---> 1100 € ab 2012
Pflegestufe III von 1432 € ---> 1550 € ab 2012
Die stationäre Pflege
Pflegestufe I von 1023 € ---> unverändert
Pflegestufe II von 1279 € ---> unverändert
Pflegestufe III von 1432 € ---> 1550 € ab 2012
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